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Sammlung mecklenburg






                        Die DriTTe mecklenburgiScHe HaupTlanDeSTeilung









































                                                  Mecklenburg nach der dritten
                                                   Hauptlandesteilung, 1701



                Im Ergebnis der Dritten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung wurde entsprechend dem Hamburger
                Vergleich (1701) das Territorium des 1696 im Mannesstamm erloschenen Hauses Mecklenburg-Güstrow
                auf das danach mit verändertem Territorium fortbestehende (Teil-) Herzogtum Mecklenburg-Schwerin
                und das neu formierte (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Strelitz real aufgeteilt. Dem neuen Landesteil Me-
                cklenburg-Schwerin wurde dabei im Vertrag innenpolitisch eine weitgehende Vorrangstellung zugewie-
                sen. Im Niedersächsischen Reichskreis war der mecklenburgische Gesamtstaat weiterhin mit 4 Stimmen
                vertreten, von denen fortan Mecklenburg-Schwerin 3 und Mecklenburg-Strelitz 1 Stimme besaß.


                Diese so entstandenen Teil-Herzogtümer hatten bis zum Ende der Monarchie als beschränkt autonome
                Landesteile des mecklenburgischen Staates und ab 1918/19 als souveräne Freistaaten im Verbund des
                Deutschen Reichs Bestand.

                (Quelle: Wikipedia)














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