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Sammlung mecklenburg
Die DriTTe mecklenburgiScHe HaupTlanDeSTeilung
Mecklenburg nach der dritten
Hauptlandesteilung, 1701
Im Ergebnis der Dritten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung wurde entsprechend dem Hamburger
Vergleich (1701) das Territorium des 1696 im Mannesstamm erloschenen Hauses Mecklenburg-Güstrow
auf das danach mit verändertem Territorium fortbestehende (Teil-) Herzogtum Mecklenburg-Schwerin
und das neu formierte (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Strelitz real aufgeteilt. Dem neuen Landesteil Me-
cklenburg-Schwerin wurde dabei im Vertrag innenpolitisch eine weitgehende Vorrangstellung zugewie-
sen. Im Niedersächsischen Reichskreis war der mecklenburgische Gesamtstaat weiterhin mit 4 Stimmen
vertreten, von denen fortan Mecklenburg-Schwerin 3 und Mecklenburg-Strelitz 1 Stimme besaß.
Diese so entstandenen Teil-Herzogtümer hatten bis zum Ende der Monarchie als beschränkt autonome
Landesteile des mecklenburgischen Staates und ab 1918/19 als souveräne Freistaaten im Verbund des
Deutschen Reichs Bestand.
(Quelle: Wikipedia)
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